Die Leistungen der Ev. Heimstätte Kloster Zella werden durch kostendeckende Entgelte finanziert. Diese werden sowohl durch die Pflegekasse, als auch durch Bewohner oder kostenpflichtige Dritte erbracht. Diese täglichen Pflegesätze setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen:
Leistungssätze ab 01.01.2023 (in 04/23 rückwirkend angepasst)
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
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Pflegekasse | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 | 2.005,00 € |
Eigenanteil | 2.508,75 € | 2.289,94 € | 2.289,83 € | 2.290,01 | 2.289,99 € |
Summe | 2.633,75 € | 3.059,94 € | 3.551,83 € | 4.065,01 | 4.294,99 € |
Der Eigenanteil in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege beträgt ab 01.01.2023
pro Tag 34,09 €.
Wir beraten Sie gerne. Dies sowohl zu allen individuellen Kosten und Leistungen, als auch zu staatlichen Förderungen oder Unterstützungsleistungen und bezüglich Ihrer Ansprüche auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung.
Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter 036026 970-0 oder über unser Kontaktformular.