31.03.2021
Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Besuch telefonisch oder über die bekannten Kontaktmöglichkeiten an.
Von der Besuchsregelung abweichende oder spezielle Anliegen müssen im Einzelfall geklärt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei angemessenen oder ggf. erforderlichen Vorgehensweisen bzw. Maßnahmen. Insbesondere wenn wir beispielsweise die Begleitung in einem Sterbeprozess oder in kritischen Gesundheitssituationen ermöglichen können.
Ihre Mitwirkung hilft bei der Reduzierung von Risiken.
Version vom: 01.04.2021 |
HINWEISE |
Anmeldung
Bitte rechtzeitig vorab! |
Frau Kunz / Betreuung Tel.: 036026 970224 oder kunz@kloster-zella.de
Frau Weinrich / Pflegedienstleitung Tel.: 036026 970101 oder weinrich@kloster-zella.de |
Besuchszeiten Zeit = Besuchsbeginn --> Test 15 min. vorher! |
von 09:45 Uhr bis 11:15 (11:45) Uhr (Mo-So) sowie von 14:00 Uhr bis 17:00 (17:30) Uhr (Mo-Fr) oder von 14:00 Uhr bis 16:15 (16:45) Uhr (Sa-So) |
Besuchsdauer |
Die Besuchsdauer orientiert auf ca. 30 Minuten, um das Infektionsrisiko im Raum zu reduzieren und möglichst viele Besuche ermöglichen zu können. |
Besucher |
Je Bewohner/in ist täglich maximal eine Person* als Besucher/in zugelassen. (gilt bei Inzidenzwerten >100 in den umliegenden Regionen)
*Bei Inzidenzwerten >200 in den umliegenden Regionen darf die Besuchsperson maximal 1 Mal wöchentlich wechseln. |
Organisation |
Besucher werden informiert, registriert, befragt und bei Bedarf angemessen begleitet. Vor jedem Besuch ist ein Schnelltest erforderlich. (Clubraum) Besuche finden im Besucherraum statt. (Kloster-Café)
Der Besuch im Zimmer ist nur bei bettlägerigen Bewohnerinnen / Bewohnern möglich.
Die Besuchsräumlichkeiten und Möglichkeiten der Begleitung sind beschränkt. Deswegen kann es Wartezeiten geben. |
Besuchsverbot |
gilt für: Personen mit Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber, neu aufgetretener Husten, akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns oder Atemnot) und für Personen, die in den letzten 14 Tagen mit Coronainfizierten in Kontakt waren. |
Hinweis: |
Personen, die aus besonderen Risikogebieten kommen oder sich in den letzten 14 Tagen länger dort aufgehalten haben, sollen aktuell von Besuchen absehen. Ebenso, wenn allgemein Kontakt zu größeren Menschengruppen bestand. |
Hygiene |
FFP2-Masken sind vom Betreten bis zum Verlassen der Einrichtung zu tragen.
Die erforderlichen Schutz- und Testmaterialien, werden durch die Einrichtung bereitgestellt. Dies gilt ebenso für Händedesinfektionsmittel.
Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen Menschen ist jederzeit einzuhalten.
Besuche sind nur nach negativem Schnelltest und bei Einhaltung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen zulässig. |
Registrierung |
Gesundheitsfragen bzgl. o.g. Besuchsverbot werden gestellt. Aufklärung und schriftliche Dokumentation erfolgt. Kontaktdaten, Datum/Uhrzeit und Dauer des Besuchs werden erfasst. Die Daten werden datenschutzkonform gelöscht. |
Abholung | Bewohnerinnen und Bewohner dürfen aktuell nicht zu Besuch oder Aktivitäten außer Haus abgeholt werden. |
Bitte beachten Sie auch die Besuchshinweise.